Datenschutz (GDPR)

DSGVO beschreibt die aktuelle Umsetzung in Deutschland als Datenschutzverordnug basierend auf den Europäischen Datenschutzvorgaben und Verordnungen seit 2019 (GDPPR) auch Datenschutz beschreibt der Schutz von personenbezogener Daten vor Missbrauch bei Speicherung, Übermittlung, Veränderung und Löschung. Es gilt der Grundsatz, dass die Verwendung personenbezogener Daten nur mit Einwilligung der entsprechenden Person oder einer gesetzlichen Erlaubnis oder Anordnung zulässig ist.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) ist seit dem 25. Mai 2018 anwendbar und harmonisiert das Datenschutzrecht europaweit auf hohem Niveau. Sie garantiert u.a. ein Recht auf Auskunft, Korrektur und Löschung und setzt in der Regel eine informierte Einwilligung oder eine vertragliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten voraus. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern sanktioniert werden. Sie fußt auf der Achtung des Privatlebens und des Schutzes personenbezogener Daten der Europäischen Grundrechtecharta (Art. 7 und 8).

Datensouveränität

Als Datensouveränität wird eine freiheitliche Lebensgestaltung verstanden, die den Chancen und Risiken in einer digital vernetzten Welt angemessen ist, die Hoheit über die persönlichen Daten garantiert und sich an Gerechtigkeit und Solidarität orientiert.