Informationelle Selbstbestimmung

Informationelle Selbstbestimmung

Unter informationeller Selbstbestimmung wird das Recht des Individuums verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es wurde vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Volkszählungsurteils 1983 als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts formuliert. Demnach sei es mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar, wenn die Menschen „nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß“. Informationelle Selbstbestimmung impliziert nicht die uneingeschränkte Herrschaft des Individuums über seine Daten, sondern findet seine Schranken in „der Gemeinschaftsbezogenheit und -gebundenheit der Person“ (BVerfGE 65, 1).